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   BFH, 11.01.2005 - IX R 66/03   

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https://dejure.org/2005,2014
BFH, 11.01.2005 - IX R 66/03 (https://dejure.org/2005,2014)
BFH, Entscheidung vom 11.01.2005 - IX R 66/03 (https://dejure.org/2005,2014)
BFH, Entscheidung vom 11. Januar 2005 - IX R 66/03 (https://dejure.org/2005,2014)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 2 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; VermG § 7 Abs. 7 Satz 2

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 2 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; VermG § 7 Abs. 7 Satz 2

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1; ; EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a; ; VermG § 7 Abs. 7 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG erlangte Mietentgelte sind als Entschädigung zu versteuern

  • datenbank.nwb.de

    Mietentgelte nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG als Entschädigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versteuerung von Mietentgelten als Entschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Rückübertragene Grundstücke - Steuerliche Behandlung der bis zur Rückübertragung erzielten Nutzungsentgelte

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pflicht des Restitutionsberechtigen Mietengelte, die er vom Verfügungsberechtigten erhält, als Entschädigung zu versteuern; Steuerbarkeit von Entschädigungen zum Ausgleich für Rechtsbeeinträchtigungen; Abgrenzung zwischen Entschädigungen und Wertersatz; ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 24 Nr 1 Buchst a, VermG § 7 Abs 7
    Entschädigung; Restitutionsverfahren; Schadensersatz; Wertausgleich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 209, 87
  • NZM 2005, 432 (Ls.)
  • BB 2005, 930 (Ls.)
  • DB 2005, 847
  • DB 2005, 865
  • BStBl II 2005, 480
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.04.1999 - V ZR 142/98

    Zur beschränkten Revisionszulassung bei eventueller Klagehäufung

    Auszug aus BFH, 11.01.2005 - IX R 66/03
    Mit ihm weist der Gesetzgeber ab dem 1. Juli 1994 der Berechtigten mit Bestandskraft des Rückübertragungsbescheides die Früchte aus Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnissen zu, die ohne einen derartigen Anspruch der Verfügungsberechtigten verbleiben (vgl. BGH-Urteil vom 23. April 1999 V ZR 142/98, BGHZ 141, 232).

    aa) Die ab dem 1. Juli 1994 anfallenden Entgelte aus einem Mietverhältnis sollten der Berechtigten zugeordnet werden, um zu verhindern, dass die Verfügungsberechtigte die Mieterträge --statt damit die notwendigen Reparaturen vorzunehmen-- für eigene Zwecke verwendet (vgl. BTDrucks 12/7588, S. 48; siehe dazu auch BGH-Urteil in BGHZ 141, 232).

    Er will vielmehr der Berechtigten die der Verfügungsberechtigten tatsächlich zustehenden Entgelte verschaffen, mit denen diese dann ggf. selbst Reparaturen und Renovierungsarbeiten vornehmen kann (BGH-Urteil in BGHZ 141, 232).

  • BGH, 14.12.2001 - V ZR 493/99

    Ansprüche des Berechtigten gegen den Verfügungsberechtigten auf Abtretung von

    Auszug aus BFH, 11.01.2005 - IX R 66/03
    Der Anspruch ist Folge eines gesetzlichen Schuldverhältnisses zwischen der Berechtigten und der Verfügungsberechtigten nach Anmeldung des Restitutionsanspruchs (so Bundesgerichtshof --BGH--, Urteil vom 14. Dezember 2001 V ZR 493/99, Wertpapiermitteilungen --WM-- 2002, 613).

    Obschon das gesetzliche Schuldverhältnis zwischen ihr und der Verfügungsberechtigten Züge einer gesetzlichen Treuhand trägt (BGH-Urteile in WM 2002, 613, und vom 10. Oktober 2003 V ZR 39/02, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2004, 393), ist allein die Verfügungsberechtigte und nicht die Berechtigte bis zur Bestandskraft des Rückübertragungsbescheides Träger der Rechte und Pflichten, die sich aus der Rechtsstellung als Vermieterin ergeben.

  • BFH, 27.01.1993 - IX R 269/87

    Steuerliche Behandlung von Immobilienfonds

    Auszug aus BFH, 11.01.2005 - IX R 66/03
    Damit beherrscht sie nicht --wie dies für ein Zurechnen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erforderlich wäre-- das Treuhandverhältnis (vgl. BFH-Urteil vom 27. Januar 1993 IX R 269/87, BFHE 170, 383, BStBl II 1994, 615).
  • BFH, 12.06.1996 - XI R 43/94

    Entgelt für umfassendes Wettbewerbsverbot im Zusammenhang mit Beendigung eines

    Auszug aus BFH, 11.01.2005 - IX R 66/03
    Entschädigungen sind Zahlungen, die eine finanzielle Einbuße ausgleichen sollen, die ein Steuerpflichtiger infolge einer Beeinträchtigung seiner Rechtsgüter erlitten hat (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. BFH-Urteil vom 12. Juni 1996 XI R 43/94, BFHE 180, 433, BStBl II 1996, 516, m.w.N.; vgl. zur Entwicklung der Rechtsprechung zu den Entschädigungen i.S. der §§ 24, 34 EStG Weber-Grellet, Betriebs-Berater --BB-- 2004, 1877 ff.).
  • BGH, 19.03.1998 - III ZR 145/97

    Anspruch des Berechtigten auf Herausgabe gezogener Nutzungen

    Auszug aus BFH, 11.01.2005 - IX R 66/03
    Diesen wirtschaftlichen Nachteil auszugleichen ist der primäre Zweck des Herausgabeanspruchs und des damit verbundenen Eingriffs in die Rechtsposition der Verfügungsberechtigten (so BGH-Urteil vom 19. März 1998 III ZR 145/97, WM 1998, 1348, m.w.N.).
  • BGH, 10.10.2003 - V ZR 39/02

    Umfang des Anspruchs auf Herausgabe des Mietzinses

    Auszug aus BFH, 11.01.2005 - IX R 66/03
    Obschon das gesetzliche Schuldverhältnis zwischen ihr und der Verfügungsberechtigten Züge einer gesetzlichen Treuhand trägt (BGH-Urteile in WM 2002, 613, und vom 10. Oktober 2003 V ZR 39/02, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2004, 393), ist allein die Verfügungsberechtigte und nicht die Berechtigte bis zur Bestandskraft des Rückübertragungsbescheides Träger der Rechte und Pflichten, die sich aus der Rechtsstellung als Vermieterin ergeben.
  • BFH, 12.09.1985 - VIII R 306/81

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung einer Entschädigung für eine faktische

    Auszug aus BFH, 11.01.2005 - IX R 66/03
    Es besteht eine kausale Verknüpfung zwischen Entschädigung und den entgangenen Einnahmen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 12. September 1985 VIII R 306/81, BFHE 145, 320, BStBl II 1986, 252).
  • FG Berlin, 05.11.2003 - 2 K 2314/00

    Auskehrung von Mietzinsen im Rahmen eines Restitutionsverfahrens nach dem VermG

    Auszug aus BFH, 11.01.2005 - IX R 66/03
    Das Finanzgericht (FG) ordnete in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 345 veröffentlichten Urteil die herausgegebenen Nutzungsentgelte (Mieteinnahmen) gemäß § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG nicht der Vermögenssphäre zu, sondern beurteilte sie als steuerbare Entschädigung.
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03

    Erstattung von Instandsetzungsaufwendungen und Modernisierungsaufwendungen im

    Bis zu dieser Übertragung war das Eigentum unverändert dem Verfügungsberechtigten zuzurechnen (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte BFH-Urteil vom 11. Januar 2005 IX R 66/03).
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 50/03

    Steuerrechtlichen Behandlung von nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG herauszugebenden

    Die auszukehrenden Mietentgelte sollen für die Nachteile entschädigen, die dem Restitutionsberechtigten (Berechtigten) durch die nicht zeitgerechte Rückübertragung seiner Immobilie entstehen (vgl. das zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehene BFH-Urteil vom 11. Januar 2005 IX R 66/03).

    Dem entspricht auch, dass der die Leistung empfangende Berechtigte die Mietentgelte gemäß § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG als Entschädigung versteuern muss (BFH-Urteil vom 11. Januar 2005 IX R 66/03).

  • FG München, 29.05.2008 - 15 K 3058/05

    Kosten für den Besuch eines ausländischen Internats

    Die Versagung des Sonderausgabenabzugs nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG für Schulgeld verletzt nämlich dann nicht das gemeinschaftsrechtliche Diskriminierungsverbot, wenn die Höhe des Schulgeldes eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern fördert und es deshalb auch beim Besuch einer inländischen Schule steuerlich nicht berücksichtigt werden könnte (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 66/03, BStBl II 2005, 473).
  • FG Berlin-Brandenburg, 07.01.2010 - 13 K 6063/06

    Besteuerung von Entschädigungen gemäß § 7 Abs. 7 VermG

    Das Einspruchsverfahren ruhte in Hinblick auf das bei dem Bundesfinanzhof -BFH- anhängige Revisionsverfahren IX R 66/03.

    Dafür will das Gesetz entschädigen und deshalb bilden die nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG herausgegebenen Mietentgelte den Ersatz für entgangene Einnahmen (vgl. BFH, Urteil vom 11. Januar 2005 -IX R 66/03-, BStBl II 2005, 480 f.).

  • BFH, 24.06.2008 - IX B 27/08

    Keine Divergenz bei anders gelagertem Sachverhalt - unzutreffende Umsetzung der

    b) Die Rechtssache hat auch keine grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO; denn die aufgeworfene Rechtsfrage nach dem maßgebenden Zeitpunkt für die Vermietungsabsicht in Restitutionsfällen ist durch die BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 11. Januar 2005 IX R 66/03, BFHE 209, 87, BStBl II 2005, 480, unter II. c; s.a. Urteile vom 11. Januar 2005 IX R 15/03, BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477, unter II. 2. a, und IX R 50/03, BFHE 209, 83, BStBl II 2005, 456, unter II. 1. a; Beschluss vom 16. Dezember 2005 IX B 157/04, BFH/NV 2006, 727) hinreichend geklärt.
  • BFH, 21.08.2008 - IX B 36/08

    Verfügungsberechtigter (Vermögensgesetz) als Erzieler von Einkünften aus

    Die aufgeworfenen Rechtsfragen zur steuerrechtlichen Behandlung von dem Verfügungsberechtigten i.S. des § 2 Abs. 3 des Vermögensgesetzes bis zur Klärung des gegen ihn gerichteten Herausgabeanspruchs zugeflossenen Nutzungsentgelten sind durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. BFH-Urteile vom 11. Januar 2005 IX R 50/03, BFHE 209, 83, BStBl II 2005, 456, und IX R 66/03, BFHE 209, 87, BStBl II 2005, 480), mit der sich die Kläger nicht auseinandergesetzt haben, geklärt.
  • BFH, 28.05.2008 - IX S 4/08

    Zugangsvoraussetzung für Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Behandlung der

    Die aufgeworfenen Rechtsfragen zur steuerrechtlichen Behandlung von dem Verfügungsberechtigten i.S. des § 2 Abs. 3 VermG bis zur Klärung des gegen ihn gerichteten Herausgabeanspruchs zugeflossenen Nutzungsentgelten sind durch die BFH-Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 11. Januar 2005 IX R 50/03, BFHE 209, 83, BStBl II 2005, 456, und IX R 66/03, BFHE 209, 87, BStBl II 2005, 480) geklärt.
  • BFH, 21.06.2007 - IX B 5/07

    Anwendbarkeit des § 127 AO bei einheitlicher und gesonderter Feststellung der

    Dem Streitfall näher liegt das BFH-Urteil vom 11. Januar 2005 IX R 66/03 (BFHE 209, 87, BStBl II 2005, 480), wonach der Herausgabe gezogener Nutzungen Entschädigungscharakter zukommt.
  • BFH, 16.12.2005 - IX B 157/04

    Restitution eines Grundstücks: Rückzahlung von Vorbehaltsmitteln als WK bei VuV?

    Durch das Urteil vom 11. Januar 2005 IX R 66/03 (BFHE 209, 87, BStBl II 2005, 480 unter II c der Gründe) ist geklärt, dass bis zur Bestandskraft des Rückübertragungsbescheids allein der Verfügungsberechtigte --hier: die Wohnungsbaugesellschaft-- die Rechtsstellung als Vermieter innehat und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erzielt.
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 11/04

    Vermögensgesetz: Mietentgelt als Entschädigung

    Zur weiteren Begründung und um Wiederholungen zu vermeiden, verweist der Senat auf sein zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehenes Urteil vom heutigen Tage in der Sache IX R 66/03.
  • BFH, 23.04.2008 - IX B 240/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Angriffe gegen die Vertragsauslegung seitens des FG,

  • FG Sachsen, 03.09.2008 - 8 K 2287/05

    Kein Werbungskostenabzug für Aufwendungen zur Abwendung von

  • FG München, 21.04.2009 - 12 K 4210/06

    Aufwendungen zur Abwehr von Restitutionsansprüchen keine Werbungskosten bei den

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